Publikationen
September 2023
August 2023
Die Einwohnergemeinde Wintersingen schreibt das ihr zustehende Jagdregal für die Periode vom 1. April 2024 – 31. März 2032 zur Verpachtung aus.
Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind seit dem 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen.
Interessierte Jagdgesellschaften können Ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen:
Gemeindeverwaltung Wintersingen
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen
Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.
Cordula Egli hat sich bereit erklärt, für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2024 sich als Mitglied in das Wahlbüro Wintersingen zur Verfügung zu stellen. Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung Wintersingen die Urnenwahl umgangen werden. Cordula Egli wurde vom Gemeinderat Wintersingen in seiner Sitzung vom 28.08.2023 in stiller Wahl als gewählt erklärt. Der Gemeinderat widerruft den am 22.10.2023 angesetzten Wahlgang für 1 Sitz. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Die Mosterei hat auch in diesem Jahr geöffnet. Als Moster amtet wiederum Sven Zuber. Ihre Termine können Sie ab sofort direkt mit Herr Zuber vereinbaren.
Telefon: 079 709 10 09
Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in das Trottoir- oder Gemeindestrassenprofil ragen. Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5 m überragen.
Der Gemeinderat fordert deshalb die fehlbaren Grundstückbesitzerinnen und –Besitzer auf, die ins Strassen- bzw. Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen bis Sonntag, 17. September 2023 zurückzuschneiden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Die Schulsekretärin Sabrina Bürli hat Ihre Anstellung per 30. September 2023 gekündigt. Der Gemeinderat möchte sich bereits jetzt für ihre Arbeit und ihr Engagement ganz herzlich bedanken.
Das Schulsekretariat der Kreisschule Nusshof-Wintersingen wird ab dem 1. Oktober 2023 von der Gemeindeverwaltung Wintersingen geführt. Die E-Mail Adresse bleibt unverändert: sekretariat@ksnuwi.ch
Juli 2023
In den nächsten Wochen beginnt der Gemeinderat bereits wieder mit den Arbeiten für das Budget 2024. Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2024 sind bis spätestens am Donnerstag, 31. August 2023 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 31. Juli 2023 geschlossen.
Ab Mittwoch, 2. August 2023 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.
Am 29.07.2023 findet die jährliche Weindegustation von den Weinproduzenten aus Maisprach, Buus und Wintersingen auf dem Dorfplatz in Maisprach statt. Alle Weinliebhaber sind herzlich dazu eingeladen die neuen Jahrgänge zu degustieren, für den Hunger ist eine kleine Festwirtschaft vorhanden.
Über euren Besuch freut sich der Verein das Wy-Erläbnis
Die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen hat in den den Zweckverbänden Wühre und WSU angeschlossen Gemeinden Sissach, Zunzgen, Thürnen, Böckten, Nusshof, Hersberg und Wintersingen bereits zu einem erhöhten Wasserverbrauch geführt. In absehbarer Zeit sind auch keine wesentlichen Niederschläge zu erwarten.
Angesichts der im letzten Jahr aufgetretenen Engpässe in der Wasserverteilung bittet der Gemeinderat der betroffenen Gemeinden deshalb die Bevölkerung um einen sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser, auch um weitergehende Massnahmen zu vermeiden.
Zur Verbesserung der Situation sind mehrere Tage Niederschlag nötig. Die betroffenen Gemeinden danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Kooperation.
Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 18.06.2023 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 18.06.2023 an seiner Sitzung vom 03.07.2023 erwahrt. In die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Wintersingen wurde gewählt:
- Reto Schaffner: 164 Stimmen
Absolutes Mehr: 89
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.
Juni 2023
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 10. Juli 2023 bis Sonntag, 23. Juli 2023 geschlossen.
Ab Montag, 24. Juli 2023 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Für Notfälle oder Todesfälle beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schöne und erholsame Sommerferien.
Aufgrund eines Verfahrensfehlers an der Einwohnergemeindeversammlung Nusshof ist der Vertrag über die Vereinbarung der Verwaltungstätigkeiten der Einwohnergemeinde Nusshof durch die Einwohnergemeinde Wintersingen nichtig und muss in Nusshof wie auch in Wintersingen wiederholt werden. Verträge dürfen nur angenommen oder abgelehnt werden, Änderungsanträge dürfen nicht gestellt werden. Korrekt hätte ein Rückweisungsantrag gestellt werden müssen. Die Gemeinde Nusshof wird dafür im September eine Einwohnergemeindeversammlung durchführen. Die Gemeinde Wintersingen wird den Vertrag dem Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember erneut vorlegen.
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Wintersingen am 12. Dezember 2022 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft genehmigt.
Der Regierungsrat hat den von der Einwohnergemeindeversammlung Wintersingen am 12. Dezember 2022 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Revision Teilgebiet Ost und Nord» genehmigt. Es handelt sich dabei um eine Teilrevision der Bau- und Strassenlinienpläne.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist bereits wieder erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen, das Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.