Publikationen
September 2022
Nach einer Lagebeurteilung hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr (Stufe 3) und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen.
Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:
- Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen.
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein.
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
- Nach wie vor sollten Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos weggeworfen werden.
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.
Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben.
August 2022
Neu können die Gesuche um Bewilligung zur Benützung von Gemeindelokalitäten über das Reserverationssystem gestellt werden. Somit können Sie zukünftig schnell und effizient die gewünschten Objekte reservieren.
Bei der Ansicht des Angebots, kann nach Objekten, Kategorien und Verfügbarkeiten gefiltert werden. Die aktuelle Belegung ist im Monatskalender ersichtlich. Nachdem die Gäste/Kunden sich registriert haben, können Sie sich jederzeit online über ihre Reservationen informieren.
Den Link zum Reservationssystem finden Sie auf der Startseite der Homepage oder direkt unter:
Juli 2022
Der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft hat am 18. und 25. Juli 2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter) verfügt. Zugleich mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
Aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit und fehlenden Niederschläge ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern per sofort und bis auf Widerruf auf dem gesamtem Gemeindegebiet absolut verboten und die Ausnahmeregelung gemäss § 10 des Polizeireglements der Gemeinde Wintersingen wird vorübergehend ausser Kraft gesetzt.
Zudem bittet der Gemeinderat darum, weiterhin die Vorschriften des Kantonalen Führungsstabs Basel-Landschaft zu beachten:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt auch für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 1. August 2022 geschlossen.
Ab Mittwoch, 3. August 2022 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter.

Juni 2022
Vom Montag, 11. Juli 2022 bis Sonntag, 24. Juli 2022 bleibt die Gemeindeverwaltung ferienhalber geschlossen. Ab Montag, 25. Juli 2022 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Für Notfälle oder Todesfälle beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Die ganze Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schon jetzt schöne und erholsame Sommerferien.
Gesucht werden zwei neue Mitglieder in das Wahlbüro per 01.11.2022 für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2024. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum 31. Juli 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch , Tel. 061 976 96 50).
Gesucht wird ein neues Mitglied in die Landschaftspflegekommission per 01.01.2023. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum 30.September 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch , Tel. 061 976 96 50).
In den nächsten Wochen beginnt der Gemeinderat bereits wieder mit den Arbeiten für das Budget 2023. Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2023 sind bis spätestens am Mittwoch, 31. August 2022 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.
Vom Samstag, 2. Juli 2022 bis und mit Sonntag, 31. Juli 2022 bleibt die Mehrzweckhalle infolge Generalreinigung und Ferienabwesenheit der Abwartin geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mai 2022
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Wintersingen für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 19. Mai 2022 bis zum Montag, 20. Juni 2022 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.wintersingen.ch, aufgeschaltet.
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 20. Juni 2022 schriftlich an den Gemeinderat Wintersingen einzureichen.