Frühling

Publikationen

März 2023

Brut- und Setzzeit beginnt - Leinenpflicht!

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Gebieten verzichtet werden. Auch gilt es, die Dämmerung und Nacht den Tieren im Wald zu überlassen.

Im Frühling bekommen die Tiere ihren Nachwuchs und brauchen besondere Rücksicht. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich. Die Waldbesucherinnen und -besucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen. In Wildruhegebieten gilt dieser Schutz ganzjährig.

Aufruf zur Meldung der Asiatischen Hornisse

Februar 2023

Gmeiniblettli Januar / Februar 2023
Gmeiniblättli
Revision Zonenplan Siedlung

Die Zonenvorschriften sind regelmässig zu überprüfen, gegebenenfalls den geänderten Verhältnissen anzupassen und spätestens nach 15 Jahren ab Inkrafttreten zu revidieren. Das Zonenreglement Siedlung der Gemeinde Wintersingen wurde im Oktober 2005 in Kraft gesetzt. Der Gemeinderat wird deshalb, in Zusammenarbeit mit dem Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, die Revision der Zonenvorschriften Wintersingen starten. 

Für die Umsetzung eines Projektes in dieser Grössenordnung ist eine Arbeitsgruppe (AG) wünschenswert. Diese soll sich aus Mitgliedern des Gemeinderates, Einwohner/innen und / oder Interessierten zusammenstellen. Die Projektleitung übernimmt das Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG. 

Sind Sie interessiert in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten und haben Vorkenntnisse in den Bereichen Raumplanung, Architektur, Ortsbildschutz, Naturschutz, in der Bau- und Planungsbranche und / oder haben jahrelange Dorferfahrung? Dann melden Sie sich bitte bis zum 15. März 2023 auf der Gemeindeverwaltung (Tel.: 061 976 96 50, oder gemeinde@wintersingen.ch).

Weiter soll die Inventarisierung der Naturobjekte erfolgen. Dabei sollen schützenswerte Naturobjekte erfasst und eingezeichnet werden. Für die Digitalisierung würde das Ingenieursbüro Unterstützung leisten. Interessierte Personen, die das Naturinventar erstellen möchten, melden sich bitte auch bis zum 15. März 2023 auf der Gemeindeverwaltung. 

Der Gemeinderat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und bedankt sich schon im Vorfeld für die Unterstützung aus dem Dorf. 

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Fasnacht

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Fasnachtsmontag, den 27. Februar 2023 bis Sonntag, 5. März 2023 geschlossen. Ab Montag, 6. März 2023 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.

Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen eine fröhliche Fasnacht.

Fasnacht Wintersingen
Fasnacht Wintersingen
Kirchenglocken

Zwischen dem 06.02.2023 - 10.02.2023 werden die neuen Kirchenglocken und Uhrensteuerung montiert. Während dieser Zeit werden die Glocken nicht läuten.

Besten Dank fürs Verständnis. 

Januar 2023

Einwohnergemeindeversammlung

Mangels beschlussreifer Traktanden entfällt die für Mittwoch, 15.03.2023 vorgesehene Einwohnergemeindeversammlung. Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet statt am Mittwoch, 14.06.2023.

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d.h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge. 

Planauflage Mutationsplan

Der von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 19. Januar 2023 beschlossene Mutationsplan für die Hauptstrasse, Parzelle Nr. 1077, in der Gemeinde Wintersingen wird gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes während 30 Tagen, vom 30. Januar 2023 bis 28. Februar 2023 in der Gemeindeverwaltung Wintersingen öffentlich aufgelegt und kann dort während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen zu diesem Mutationsplan sind bis spätestens 28. Februar 2023 schriftlich und begründet der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen. 

Tiefbauamt

Sirenentest am 1. Februar 2023

Am Mittwoch, 1. Februar 2023, findet der jährliche schweizweite Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" und für den "Wasseralarm" getestet. Im Kanton Basel-Landschaft werden total 150 Sirenen getestet. Parallel dazu macht die Informationsplattform ALERTSWISS auf die Alarmauslösung aufmerksam. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Landeskanzlei publiziert Erklärvideo zu den Wahlen von Landrat und Regierungsrat
QR-Code

Nachdem die Landeskanzlei für die letzte Abstimmung im November 2022 zum ersten Mal ein Erklärvideo eingesetzt hat, wurden für die Landrats- und Regierungsratswahlen am 12. Februar 2023 ebenfalls Videos produziert. Diese erklären, wie die Wahlunterlagen korrekt ausgefüllt werden. Die beiden Videos sind auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar. 

www.bl.ch/abstimmungsvideos 

Planauflage Teilrevision Bau- und Strassenlinien
Gemeinderat

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Teilrevision Bau- und Strassenlinien beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt.

Der Teilrevisionsplan zu den Bau- und Strassenlinien inkl. dem Planungsbericht können während der Auflagefrist nachfolgend oder auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.  

Allfällige Einsprachen zur Teilrevision sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen. 

Planauflage Mutation Gewässerraum
Gemeinderat

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Mutation Gewässerraum beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt.

Der Mutationsplan zur Gewässerraum-Festlegung inkl. dem Planungsbericht können nachfolgend oder auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.  

Allfällige Einsprachen zur Mutation Gewässerraum sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen. 

 

Dezember 2022

Gmeiniblettli November / Dezember 2022
Gmeiniblättli
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage

für:

S-0177883.1
Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse, Neubau auf Parzelle Nr. 300 innerhalb der Zone für öffentliche Werke und Anlagen mit Zweckbestimmung Sport

Koordinaten: 2629550/1260400

L-0234623.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen WIN Dorfmattstrasse und WIN Gruebweg, Einführung in die neue Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse ab ehemaliger Leitung Vorlage Nr. L-0216383

L-0216383.3
20 kV-Kabel zur Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse ab Mast Nr. 71 der Freileitung, Einführung in die neue Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die e-netz ag, Industriestrasse 21, 5200 Brugg AG, im Namen von EBL, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 3. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2023 in der Gemeindeverwaltung Wintersingen öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmen­strasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

 

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten / Neujahr

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 26. Dezember 2022 bis Sonntag, 8. Januar 2023 geschlossen.

Ab Montag, 9. Januar 2023 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.

Die ganze Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit.

Beschlussprotokoll Einwohnergemeindeversammlung 12.12.2022
Tierschutz - Angst und Panik durch Feuerwerk
Angst und Panik durch Feuerwerk
Begehbarer Adventskalender Wintersingen 2022
Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe angeordnet

November 2022

Energiemangellage - Handbuch zur privaten Vorsorge

In den Wintermonaten kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend wichtig ist eine aktive Vorsorgeplanung. Mit dem Handbuch zur privaten Vorsorge bietet der Kanton Basel-Landschaft die entsprechende Hilfestellung dafür. Der Hauptfokus des Handbuches liegt auf den konkreten Vorsorgemassnahmen und Verhaltenstipps, mit denen Sie sich auf mögliche Engpässe bei der Energieversorgung vorbereiten können.

Handbücher — Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft (KFS) (baselland.ch)

Abstimmungsresultate 27.11.2022
Neues Mitglied in die Landschaftspflegekommission

Der Gemeinderat hat Herr Niklaus Plüss per 01.01.2023 als neues Mitglied in die Landschaftspflegekommission gewählt. Wir danken Herr Plüss herzlich für seine Bereitschaft an der Mitarbeit in der Gemeinde und wünschen ihm viel Freude bei der neuen Tätigkeit.

Demission Umweltschutzkommission; Gesucht wird

Frau Esther Caluori demissioniert als Mitglied der Umweltschutzkommission per 31.12.2022. Wir danken Frau Caluori für ihre langjährige Mitarbeit in der Kommission zum Wohle unserer Umwelt ganz herzlich.

Gesucht wird nun ein neues Mitglied in die Umweltschutzkommission per 01.01.2023. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum
31. Dezember 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch ,
Tel. 061 976 96 50).

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.