KOSTENLOSER INFO-ANLASS
Ihr Gebäude energetisch sanieren und von Förderbeiträgen profitieren –
Informationsveranstaltung für Private am 19. Oktober 2026, 18:30 - 20:00 Uhr, im Haus der Wirtschaft, Pratteln oder im Livestream.
Anmeldung erforderlich.
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Die anhaltende Trockenheit belastet die Wasserversorgung im Oberbaselbiet weiterhin stark. Auch im Gebiet der Regionalen Wasserversorgung Wühre ist der Grundwasserspiegel nach wie vor tief und er erholt sich nur sehr langsam.
Aufgrund der nach wie vor angespannten Situation in verschiedenen Gemeinden, ist die regionale Wasserversorgung stark gefordert.
Die RWV Wühre steht deshalb in engem Austausch mit den umliegenden Gemeinden und den zuständigen kantonalen Stellen, um mögliche Lösungen und Notfallszenarien frühzeitig zu klären.
Die RWV Wühre bittet die Bevölkerung, weiterhin sorgsam mit dem wertvollen Trinkwasser umzugehen. Insbesondere auf eine unnötige Bewässerung von Gärten und Rasen sowie auf das Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbecken sollte möglichst verzichtet werden.
Auch wenn die Wasserversorgung der RWV Wühre aktuell sichergestellt ist, ist es wichtig, die vorhandenen Grundwasserressourcen zu schonen. Die weitere Entwicklung des Grundwassers und der Wetterverhältnisse über den Herbst und Winter wird entscheidend dafür sein, wie sich die Situation im kommenden Frühjahr darstellt.
Die RWV Wühre dankt der Bevölkerung für ihre Unterstützung und den verantwortungsvollen Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser.
Jeder Tropfen zählt! 💧
Per 1. Januar 2027 ist ein Sitz in der Sozialhilfebehörde der Gemeinde Wintersingen neu zu besetzen.
Gemäss Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wintersingen werden die Mitglieder der Sozialhilfebehörde an der Urne gewählt. Der Gemeinderat hat die Wahl, gestützt auf § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, auf den eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 29. November 2026 festgelegt. Eine allfällige Nachwahl findet am 28. Januar 2027 statt.
Interessierte Personen melden sich bitte auf der Gemeindeverwaltung, gemeinde@wintersingen.ch, Telefon: 061 976 96 50.
Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der tieferen Temperaturen hat sich die Situation im Kanton Basel-Landschaft teilweise entspannt. Der Kantonale Führungsstab hat deshalb den Teilstab Trockenheit per 11. September 2026 deaktiviert. Die Entwicklung wird durch die zuständigen kantonalen Fachstellen weiterhin aufmerksam beobachtet.
Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Seit dem 11. September 2026, 12.00 Uhr, ist das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder erlaubt. Dabei gilt weiterhin: Feuer müssen jederzeit beaufsichtigt werden. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Die Glut muss vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht werden. Himmelslaternen bzw. Heissluft-Ballons mit offenem Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzern bleiben verboten.
Weitere Einschränkungen bleiben bestehen:
Die Auswirkungen der Trockenheit, insbesondere auf Landwirtschaft, Wald, Fliessgewässer und Grundwasser, werden weiterhin beobachtet. Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Online-Informationsplattform «Trockenheit».
Viele Kinder wachsen heute mit mehreren Sprachen auf. Vielleicht stellen Sie sich Fragen wie:
Soll ich mit meinem Kind meine Muttersprache sprechen?
Wird mein Kind verwirrt, wenn es mehrere Sprachen hört?
Lernt mein Kind trotzdem gut Deutsch?
An diesem Informationsabend sprechen wir gemeinsam darüber, wie Kinder mit mehreren Sprachen gut aufwachsen können.
Der Anlass ist öffentlich und kostenlos.
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 5. Oktober 2026, bis Sonntag, 11. Oktober 2026, ferienhalber geschlossen.
Ab Montag, 12. Oktober 2026, sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schöne, farbige und erholsame Herbstferien.
Gemäss Art. 42 des kommunalen Strassenreglements sind Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und das Trottoir oder eine Fussweg ab mindestens 2.5 m überragen.
Der Gemeinderat bittet deshalb die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die ins Strassen-, Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste und Sträucher entsprechend zurückzuschneiden.
Vielen Dank für die Ausführung der notwendigen Arbeiten bis spätestens Sonntag, 20. September 2026.
Ab dem 2. November 2026 ist die neue biometrische Schweizer Identitätskarte erhältlich.
Die biometrische ID kann nicht auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen beantragt werden, sondern ausschliesslich beim kantonalen Passbüro in Liestal oder der Aussenstelle Basel-Stadt. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist vorgängig eine Terminvereinbarung erforderlich (www.schweizerpass.ch).
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Wenn die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz verwendet wird, genügt die nicht biometrische ID.
Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahr 2026 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Schiesswesen, die Aufforderung folgenden Termin wahrzunehmen:
Samstag, 21. November 2026, Schiessanlage Lachmatt in Pratteln, 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr.
Im Wildtier- und Jagdgesetz, WJG § 35, ist festgehalten, dass die Jagdtage der Gemeinde anzuzeigen sind. Gemäss Wildtier- und Jagdverordnung, WJV § 21, hat die Gemeinde die Jagdtage öffentlich bekannt zu geben.
Die Jagd ist in Wintersingen an folgenden Tagen geplant:
Die Hauptzugänge zu den Jagdgebieten werden an den Jagdtagen durch die Jagdgesellschaft signalisiert.
Herr Marcel Hänni demissioniert als Mitglied der Sozialhilfebehörde per 31.12.2026. Der Gemeinderat dankt bereits jetzt für seine Mitarbeit zu Gunsten unserer Gemeinde.
Gemäss Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wintersingen werden die Mitglieder der Sozialhilfebehörde an der Urne gewählt. Der Gemeinderat hat die Wahl, gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, auf den eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 29.11.2026 festgelegt. Eine eventuelle Nachwahl findet am 28.01.2027 statt.
Interessent/innen melden sich bitte auf der Gemeindeverwaltung, gemeinde@wintersingen.ch, Tel. 061 976 96 50.
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Trockenheitssituation im Kanton Basel-Landschaft teilweise entspannt. Deshalb wurden per Freitag, 28. August 2026, verschiedene Massnahmen gelockert.
Das bisher geltende Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird aufgehoben. Feuer dürfen dort wieder entfacht werden, wobei die notwendige Vorsicht weiterhin einzuhalten ist. Im Wald und innerhalb eines Abstandes von 200 Metern zum Waldrand gilt jedoch weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Dies betrifft auch fest eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie Grills mit offenem Feuer.
Ebenfalls aufgehoben werden das Parkierverbot auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.
Weiterhin in Kraft bleiben das absolute Feuerwerksverbot im gesamten Kanton sowie das Verbot der Wasserentnahme aus sämtlichen Fliessgewässern mit Ausnahme von Rhein und Birs. Zudem gilt das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot weiterhin für alle übrigen Fliessgewässer im Kanton. Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballons mit offenem Feuer bleibt verboten. Ebenso dürfen brennende Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzer nicht weggeworfen werden.
Trotz der Entspannung der Lage bleibt die Waldbrandgefahr auf Stufe 4. Aufgrund des anhaltenden Trockenstresses ist bei Waldbesuchen weiterhin Vorsicht geboten, da mit herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden muss. Absperrungen sind zwingend zu beachten.
Im Rahmen von Meldungen und daraus folgenden Begutachtungen, möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Öffentliche Strassen und Plätze stehen allen Personen für den Gemeingebrauch zur Verfügung. Ein gesteigerter Gemeingebrauch, wie das dauerhafte oder regelmässige Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen, ist jedoch nicht zulässig.
Wir bitten Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Fahrzeuge ausschliesslich auf privatem Grund zu parkieren und die öffentlichen Flächen frei zu halten – auch im Interesse der Sicherheit von Fussgängern, insbesondere von Kindern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Gemäss Art. 42 des kommunalen Strassenreglements sind Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5 m überragen.
Der Gemeinderat bittet deshalb die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die ins Strassen-, Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste und Sträucher entsprechend zurückzuschneiden. Vielen Dank für die Ausführung der notwendigen Arbeiten bis spätestens Sonntag, 20. September 2026.
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen
Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch
Schalterstunden
Montag 18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr
Gemeindeverwaltung ferienhalber geschlossen vom Montag, 5. Oktober 2026 bis Sonntag, 11. Oktober 2026.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.