Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der tieferen Temperaturen hat sich die Situation im Kanton Basel-Landschaft teilweise entspannt. Der Kantonale Führungsstab hat deshalb den Teilstab Trockenheit per 11. September 2026 deaktiviert. Die Entwicklung wird durch die zuständigen kantonalen Fachstellen weiterhin aufmerksam beobachtet.
Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Seit dem 11. September 2026, 12.00 Uhr, ist das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder erlaubt. Dabei gilt weiterhin: Feuer müssen jederzeit beaufsichtigt werden. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Die Glut muss vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht werden. Himmelslaternen bzw. Heissluft-Ballons mit offenem Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzern bleiben verboten.
Weitere Einschränkungen bleiben bestehen:
- In sämtlichen Fliessgewässern des Kantons gilt weiterhin ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot, ausgenommen Rhein und Birs.
- Es gilt weiterhin ein generelles Wasserentnahmeverbot aus den Fliessgewässern, ausgenommen Birs und Rhein.
- Im gesamten Kanton gilt weiterhin ein absolutes Feuerwerksverbot. Die Trinkwasserversorgung ist grundsätzlich gesichert.
Die Auswirkungen der Trockenheit, insbesondere auf Landwirtschaft, Wald, Fliessgewässer und Grundwasser, werden weiterhin beobachtet. Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Online-Informationsplattform «Trockenheit».