Publikationen
Januar 2023
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d.h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge.
Der von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 19. Januar 2023 beschlossene Mutationsplan für die Hauptstrasse, Parzelle Nr. 1077, in der Gemeinde Wintersingen wird gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes während 30 Tagen, vom 30. Januar 2023 bis 28. Februar 2023 in der Gemeindeverwaltung Wintersingen öffentlich aufgelegt und kann dort während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen zu diesem Mutationsplan sind bis spätestens 28. Februar 2023 schriftlich und begründet der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen.
Tiefbauamt
Am Mittwoch, 1. Februar 2023, findet der jährliche schweizweite Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" und für den "Wasseralarm" getestet. Im Kanton Basel-Landschaft werden total 150 Sirenen getestet. Parallel dazu macht die Informationsplattform ALERTSWISS auf die Alarmauslösung aufmerksam. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Nachdem die Landeskanzlei für die letzte Abstimmung im November 2022 zum ersten Mal ein Erklärvideo eingesetzt hat, wurden für die Landrats- und Regierungsratswahlen am 12. Februar 2023 ebenfalls Videos produziert. Diese erklären, wie die Wahlunterlagen korrekt ausgefüllt werden. Die beiden Videos sind auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar.
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Teilrevision Bau- und Strassenlinien beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt.
Der Teilrevisionsplan zu den Bau- und Strassenlinien inkl. dem Planungsbericht können während der Auflagefrist nachfolgend oder auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen zur Teilrevision sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen.
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Mutation Gewässerraum beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt.
Der Mutationsplan zur Gewässerraum-Festlegung inkl. dem Planungsbericht können nachfolgend oder auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen zur Mutation Gewässerraum sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen.
Dezember 2022
für:
S-0177883.1
Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse, Neubau auf Parzelle Nr. 300 innerhalb der Zone für öffentliche Werke und Anlagen mit Zweckbestimmung Sport
Koordinaten: 2629550/1260400
L-0234623.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen WIN Dorfmattstrasse und WIN Gruebweg, Einführung in die neue Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse ab ehemaliger Leitung Vorlage Nr. L-0216383
L-0216383.3
20 kV-Kabel zur Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse ab Mast Nr. 71 der Freileitung, Einführung in die neue Transformatorenstation WIN Dorfmattstrasse
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die e-netz ag, Industriestrasse 21, 5200 Brugg AG, im Namen von EBL, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 3. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2023 in der Gemeindeverwaltung Wintersingen öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
- Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
- Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 26. Dezember 2022 bis Sonntag, 8. Januar 2023 geschlossen.
Ab Montag, 9. Januar 2023 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Die ganze Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit.

November 2022
In den Wintermonaten kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend wichtig ist eine aktive Vorsorgeplanung. Mit dem Handbuch zur privaten Vorsorge bietet der Kanton Basel-Landschaft die entsprechende Hilfestellung dafür. Der Hauptfokus des Handbuches liegt auf den konkreten Vorsorgemassnahmen und Verhaltenstipps, mit denen Sie sich auf mögliche Engpässe bei der Energieversorgung vorbereiten können.
Handbücher — Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft (KFS) (baselland.ch)
Der Gemeinderat hat Herr Niklaus Plüss per 01.01.2023 als neues Mitglied in die Landschaftspflegekommission gewählt. Wir danken Herr Plüss herzlich für seine Bereitschaft an der Mitarbeit in der Gemeinde und wünschen ihm viel Freude bei der neuen Tätigkeit.
Frau Esther Caluori demissioniert als Mitglied der Umweltschutzkommission per 31.12.2022. Wir danken Frau Caluori für ihre langjährige Mitarbeit in der Kommission zum Wohle unserer Umwelt ganz herzlich.
Gesucht wird nun ein neues Mitglied in die Umweltschutzkommission per 01.01.2023. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum
31. Dezember 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch ,
Tel. 061 976 96 50).
Forderungen an die Gemeinde sind bis spätestens Mittwoch, 30. November 2022 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für später eingegangene Rechnungen muss bei der Auszahlung mit Verzögerungen gerechnet werden.
Am Donnerstag, 10. November 2022, wird entlang der Kantonsstrasse Sissach-Wintersingen zur sicheren Befahrung der Strasse ein Strassenholzschlag durchgeführt.
Aufgrund dieser Arbeiten wird die Kantonsstrasse zwischen Sissach und Wintersingen während dieses Tages kurzfristig gesperrt. Es kann zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Eingriff kommt der Sicherheit aller Strassenbenützerinnen und -benützer zu Gute.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Amt für Wald beider Basel.
Für Rückfragen:
Pascal Lützelschwab, Revierförster, Forstrevier Sissach, Telefon 079 266 45 98
Marcel Bigler, Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft, Telefon 061 552 40 14
Andreas Etter, Kreisforstingenieur, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 56 52
Oktober 2022
Das Pflanzenmaterial invasiver Neophyten aus den Gemeinden Buus, Maisprach, Hemmiken, Rickenbach und Wintersingen kann seit Anfang Juni in der Wibitalgrube der Gemeinde Buus in einem speziellen Container deponiert werden.
Der Container wird noch bis zum 05.11.2022 für die Bevölkerung zugänglich sein. Daher bitten wir Sie, alles noch anfallende Pflanzenmaterial bis zu diesem Datum im Container zu deponieren. Weitere Informationen entnehmen Sie dem angefügten Infoschreiben.
Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen.
Im neuen Wildtier- und Jagdgesetz, WJG § 35, ist festgehalten, dass die Jagdtage der Gemeinde anzuzeigen sind. Gemäss Wildtier- und Jagdverordnung, WJV § 21, hat die Gemeinde die Jagdtage öffentlich bekannt zu geben.
Die Jagd ist in Wintersingen an folgenden Tagen geplant:
- Samstag, 08.10.2022
- Samstag, 15.10.2022
- Montag, 07.11.2022
- Samstag, 19.11.2022
- Samstag, 10.12.2022
Die Hauptzugänge zu den Jagdgebieten werden an den Jagdtagen durch die Jagdgesellschaft signalisiert.
Herr Ernst Roth demissioniert als Mitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission per 30.06.2023. Wir danken Herr Roth für seine langjährige Mitarbeit zu Gunsten von unserer Gemeinde ganz herzlich.
Gesucht wird nun ein neues Mitglied in die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission per 01.07.2023 für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2024. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum 31. Dezember 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch , Tel. 061 976 96 50).
Angesichts der möglichen Strom- und Gasknappheit hat der Regierungsrat Basel-Landschaft Energiesparmassnahmen in der kantonalen Verwaltung beschlossen. Der Gemeinderat hat diese Thematik diskutiert und unter anderem beschlossen, dass auf eine Weihnachtsbeleuchtung nicht grundsätzlich verzichtet werden soll. Jedoch soll diese mit einer Zeitschaltuhr gezielt und nicht die ganze Nacht hindurch leuchten. Der Weihnachtsbaum auf dem Gemeindeplatz strahlt dieses Jahr jeweils abends von
17.00 – 22.00 Uhr und morgens von 06.00 – 08.00 Uhr.