Frühling

Publikationen

September 2022

Aufhebung Feuerverbot

Nach einer Lagebeurteilung hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr (Stufe 3) und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen.

Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:

  • Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen.
  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein.
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
  • Nach wie vor sollten Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos weggeworfen werden.
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.

Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben.

August 2022

Neues Reservationssystem für Gemeindeliegenschaften

Neu können die Gesuche um Bewilligung zur Benützung von Gemeindelokalitäten über das Reserverationssystem gestellt werden. Somit können Sie zukünftig schnell und effizient die gewünschten Objekte reservieren.

Bei der Ansicht des Angebots, kann nach Objekten, Kategorien und Verfügbarkeiten gefiltert werden. Die aktuelle Belegung ist im Monatskalender ersichtlich. Nachdem die Gäste/Kunden sich registriert haben, können Sie sich jederzeit online über ihre Reservationen informieren.

Den Link zum Reservationssystem finden Sie auf der Startseite der Homepage oder direkt unter:

https://reservationen.wintersingen.hi-apps.ch/

Juli 2022

Generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk

Der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft hat am 18. und 25. Juli 2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter) verfügt. Zugleich mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.

Aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit und fehlenden Niederschläge ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern per sofort und bis auf Widerruf auf dem gesamtem Gemeindegebiet absolut verboten und die Ausnahmeregelung gemäss § 10 des Polizeireglements der Gemeinde Wintersingen wird vorübergehend ausser Kraft gesetzt.

Zudem bittet der Gemeinderat darum, weiterhin die Vorschriften des Kantonalen Führungsstabs Basel-Landschaft zu beachten:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt auch für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.

Wasser sparen!
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung 1. August 2022

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 1. August 2022 geschlossen.

Ab Mittwoch, 3. August 2022 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Die Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.

Absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter.

Kinderturnen KiTu ab 19. August 2022
Tierschutz - Angst und Panik durch Feuerwerk
Angst und Panik durch Feuerwerk
Gmeiniblettli Mai / Juni 2022
Gmeiniblättli

Juni 2022

Beschlussprotokoll Einwohnergemeindeversammlung 22.06.2022
Turnverein Wintersingen - KMVW 2022 in Ormalingen
Gemeinsames Bekämpfungs- und Entsorgungskonzept invasiver Neophyten
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während den Sommerferien

Vom Montag, 11. Juli 2022 bis Sonntag, 24. Juli 2022 bleibt die Gemeindeverwaltung ferienhalber geschlossen. Ab Montag, 25. Juli 2022 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Für Notfälle oder Todesfälle beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.

Die ganze Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schon jetzt schöne und erholsame Sommerferien.

Demissionen Wahlbüro - gesucht wird

Gesucht werden zwei neue Mitglieder in das Wahlbüro per 01.11.2022 für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2024. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum 31. Juli 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch , Tel. 061 976 96 50).

Demission Landschaftspflegekommission - gesucht wird

Gesucht wird ein neues Mitglied in die Landschaftspflegekommission per 01.01.2023. Interessentinnen oder Interessenten melden sich bitte bis zum 30.September 2022 auf der Gemeindeverwaltung (gemeinde@wintersingen.ch , Tel. 061 976 96 50).

Budget 2023

In den nächsten Wochen beginnt der Gemeinderat bereits wieder mit den Arbeiten für das Budget 2023. Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2023 sind bis spätestens am Mittwoch, 31. August 2022 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.

Mehrzweckhalle geschlossen

Vom Samstag, 2. Juli 2022 bis und mit Sonntag, 31. Juli 2022 bleibt die Mehrzweckhalle infolge Generalreinigung und Ferienabwesenheit der Abwartin geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Einwohnergemeindeversammlung vom 22.06.2022

Mai 2022

Gemeinsam gegen Neophyten
Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Cybercrime"
Öffentliches Mitwirkungsverfahren - Festlegung Gewässerraum
Gemeinderat

Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Wintersingen für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.

Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 19. Mai 2022 bis zum Montag, 20. Juni 2022 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.wintersingen.ch, aufgeschaltet.

Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 20. Juni 2022 schriftlich an den Gemeinderat Wintersingen einzureichen.

Abstimmungsresultate vom 15.05.2022
Durchfahrt Tour de Suisse 2022

Am 13. Juni 2022 wird die Gemeinde Wintersingen von der Tour de Suisse passiert. Die detaillierten Marschtabellen mit den geplanten Durchfahrtszeiten sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Homepage.

Die exakten Durchfahrtszeiten können je nach Renntempo leicht abweichen. Die Strecke sowie die Zufahrtsstrassen werden rund 10 Minuten vor Ankunft des ersten Rennfahrers gesperrt und wenige Sekungen nach Durchfahrt des letzten Fahrers wieder freigegeben.

Etwa eine Stunde vor dem Fahrerfeld wird die Werbekolonne mit rund 20 - 30 bunten Fahrzeugen durchfahren und dank zahlreicher Werbegeschenke für Volksfeststimmung sorgen. Da sich die Werbekolonne im freien Strassenverkehr bewegt, werden Werbegeschenke ausschliesslich auf der rechten Strassenseite verteilt.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 6. Juni 2022 geschlossen.

Ab Mittwoch, 8. Juni 2022 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Bei Not- oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.

Informationen für Gastgebende von aufgenommenen Ukrainer/innen

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.