Die Gemeindeverwaltung ist eine Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Baselland und somit Anlaufstelle für alle Belange der AHV, IV, EO, Ergänzungsleistungen und der Prämienverbilligung der Krankenkasse. Die Berechnung der Ansprüche und die Auszahlung wird von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft durchgeführt.