Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Wintersingen für die Teilrevision Bau- und Strassenlinien das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 15. September 2022 bis zum Freitag, 14. Oktober 2022 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.wintersingen.ch, aufgeschaltet.
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 14. Oktober 2022 schriftlich an den Gemeinderat Wintersingen einzureichen.