Die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 01.05.2014 bezweckt unter anderem einen verstärkten Kulturlandschutz, eine Begrenzung der Bauzonen, die Siedlungsentwicklung nach Innen und eine überkommunale Abstimmung der Bauzonenerweiterung. Dabei werden in besonderem Masse die Kantone mit neuen Richtplananforderungen in die Pflicht genommen.
Der Regierungsrat hat die Bau- und Umweltschutzdirektion BL mit der Durchführung der öffentlichen Vernehmlassung beauftragt. Sie dauert vom 04. Januar bis zum 15. April 2016.
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen zu den ordentlichen Schalterstunden auf. Die Dokumente können auch von der Website des Kantons BL herunter geladen werden www.bl.ch/vernehmlassungen . Info-Anlässe dazu finden in unserer Umgebung in Gelterkinden, Gemeindehaus, am Mittwoch, 03.02.16, 17.00 Uhr oder in Liestal, Stadtsaal, Donnerstag, 25.02.16, 17.00 Uhr, statt
Publikationen
Dezember 2015
Kantonaler Richtplan BL (KRIP) - Öffentliche Vernehmlassung
Feuerwehr/Feuerschau
Am Samstag, 02. Januar 2016 ab 09.00 Uhr wird durch die Angehörigen der Feuerwehr die Feuerschau durchgeführt. Dabei werden die Liegenschaften in der Region Mitteldorf (ab Liegenschaft Hauptstrasse 44 (Häfelfinger) bis Liegenschaft Hauptstrasse 85 (Schule)) inkl. Graben, Buchgasse und Streckmatt kontrolliert. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind gebeten, den Verantwortlichen der Feuerwehr Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren.