Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21.06.2017.
Publikationen
Juni 2017
Einladung zur 1. Einwohnergemeindeversammlung am Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Gemeindezentrum
Mai 2017
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 05. Juni geschlossen.
Ab Mittwoch, 07. Juni 2017 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Unter der Rubrik Wahlen & Abstimmungen finden Sie die Abstimmungsresultate vom 21.05.2017.
Die Kehricht- und Grüngutabfuhr am Pfingstmontag, 05.06.2017 fällt aus. Die Kehrichtabfuhr wird vorverschoben auf Samstag, 03.06.2017, die Grüngutabfuhr wird verschoben auf Freitag, 09.06.2017.
Weitere Informationen auch im Abfallkalender 2017.
April 2017
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Ostermontag, den 17. April 2017 geschlossen. Ab Mittwoch, 19. April 2017 hat die Gemeindeverwaltung wieder zu den üblichen Schalterstunden geöffnet.
Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Die Kehrichtabfuhr am Ostermontag, 17.04.2017 fällt aus und wird auf Mittwoch, 19.04.2017 verschoben.
Die Grünabfuhr am Ostermontag, 17.04.2017 fällt aus und wird auf Freitag, 21.04.2017 verschoben.
Am Samstag, 22. April 2017, findet zwischen 10.00 und 11.30 Uhr wiederum die Separatsammlung für Altmetall und unbrennbare Abfälle (siehe Abfallkalender 2017) statt. Die Sammlung wird beim Rialto, hinter dem Gemeindezentrum durchgeführt.
Am Dienstag, 11. April oder Mittwoch, 12. April 2017, werden die Strassen im Dorf und die Zufahrten zu den Aussenhöfen gewischt. Die Bevölkerung wird freundlich gebeten, an diesen beiden Tagen sämtliche Fahrzeuge auf den privaten Parzellen und nicht auf öffentlichem Strassenareal abzustellen.
Allfällige ins Strassenprofil ragende Bepflanzungen sind zudem auf die Parzellengrenze zurückzuschneiden. Mit diesen Massnahmen tragen Sie dazu bei, dass die Strassenreinigung effizient erfolgen kann.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden hiermit wiederum auf § 38 des kantonalen Jagdgesetzes (SGS 520) hingewiesen:
§38 Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen
1 Während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
2 Der Gemeinderat kann in Absprache mit der Jagdgesellschaft, den Naturschutzkreisen und der zuständigen Fachstelle Gebiete bezeichnen, in denen während der Hauptsetz- und Brutzeit die Leinenpflicht nicht gilt.
3 Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, sind generell an der Leine zu führen.
4 Im Wald wildernde bzw. streunende Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können, durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden. Der Regierungsrat erlässt ergänzende Bestimmungen.
5 Durch Hunde verursachte Schäden am Wildbestand hat die Halterin oder der Halter der Jagdgesellschaft zu vergüten.
6 Im Wald dürfen streunende, verwilderte Hauskatzen durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.
7 Die Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Leinenpflicht gemäss Absatz 1.
- Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter, sich zum Schutz und Wohl der Wildtiere an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
- Radfahrer oder Reiter ist es nicht erlaubt, Waldstrassen zu verlassen.
- Als Naturfreund vermieden Sie unnötigen Lärm, bleiben auf den Wanderwegen und benützen nur eingerichtete Feuerstellen.
- Jegliche Störungen beeinträchtigen die Aufzucht von Jungtieren.
März 2017
Der Turnverein lädt zum Buurezmorge ein:
Wann: 23. April 2017
Wo: MZH Wintersingen
Zeit: 10.00 - 14.00 Uhr
An der Bürgergemeindeversammlung vom 14.11.2016 hat die Versammlung der revidierten Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Wintersingen zugestimmt. Innerhalb der gesetzlichen Referendumsfrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Bürgerrat hat nun die Urnenabstimmung über die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Wintersingen auf Sonntag, 21. Mai 2017 festgelegt.
Bürgerrat Wintersingen
Die Bau- und Umweltschutzdirektion führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab 29. Mai bis 18. Juni werden die Fahrplanentwürfe aller Linien für den Fahrplan 2018 (gültig ab Dezember 2017) im Internet unter www.Fahrplanentwurf.ch publiziert.
Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab 29. Mai 2017 unter www.fahrplanentwurf.ch ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z.B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit, in den Fahrplan 2018 oder für die weitere Planung aufgenommen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion dankt Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Bevölkerung wird hiermit über die öffentliche Auflage des Entwurfs der 1. Auflage des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) informiert.
Auflagezeit: 23.03. - 25.05.2017
Auflageort: Amt für Raumplanung, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Schreiben.
Neophyten sind Pflanzen, die nach 1492 bewusst oder unbewusst nach Europa eingebracht wurden. Die meisten dieser Arten verschwinden schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Einige sind jedoch zu Problempflanzen geworden.
Februar 2017
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Fasnachtsmontag, den 06. März 2017 geschlossen. Ab Mittwoch, 08. März 2017 hat die Gemeindeverwaltung wieder zu den üblichen Schalterstunden geöffnet.
Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Mangels beschlussreifer Traktanden entfällt die für Mittwoch, 15. März 2017 vorgesehene Einwohnergemeindeversammlung. Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet am Mittwoch, 21. Juni 2017 statt.
Unter Wahlen & Abstimmungen finden Sie die Resultate der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017.