Forderungen an die Gemeinde sind bis spätestens Freitag, 30.11.2018 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für später eingegangene Rechnungen muss bei der Auszahlung mit Verzögerungen gerechnet werden.
Publikationen
Oktober 2018
Die Einwohnergemeinde Sissach teilt mit, dass im November 2018 ein Sicherheitsholzschlag im Gebiet Richtung Sissacherfluh und Isleten durchgeführt wird. Die Wald- und Wanderwege sind während dieser Zeit gesperrt.
Die Arbeiten dauern vom 12.11 - 30.11.2018
Weitere Auskünfte erteilt der Zweckverband Forstrevier Sissach, Revierförster Pascal Lützelschwab, 079 266 45 98
Mit der Zeitumstellung vom 28. Oktober 2018 steigt die Gefahr von Dämmerungseinbrüchen. Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Bevölkerung, ihre Umgebung im Auge zu behalten und verdächtige Feststellungen umgehend via Notruf 112 zu melden.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich etwas entschärft. Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien.
Die wenigen Niederschläge und die etwas kühleren Temperaturen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Die Entzündbarkeit wurde durch den Regen vorübergehend gehemmt, die Streuschicht trocknet aber bereits wieder aus. In allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft besteht weiterhin eine erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr.
Folgende Verhaltensweise sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten.
- Funkenwurf sofort löschen.
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
- Keine Raucherwaren wegwerfen.
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Die Bürgergemeinde Wintersingen hat in der Einachhalde eine Rebparzelle 50 Aren auf Januar 2019 neu zu verpachten.
Ebenfalls wird eine weitere Rebparzelle in der Rüti mit 10 Aren neu verpachtet.
Interessenten melden sich bitte bei Matthias Häfelfinger, Tel. 079 623 16 84.
September 2018
Im Zusammenhang mit dem kommenden Winterdienst möchten wir die Liegenschaftsbesitzer/innen wieder darauf aufmerksam machen, zu kontrollieren, ob Äste von Sträuchern, Hecken und Bäumen in das Strassenprofil oder auf das Trottoir ragen. Trifft dies zu, bitten wir die Liegenschaftsbesitzer/innen, Äste welche in das Strassenprofil oder auf das Trottoir ragen, abzuschneiden.
Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5m überragen.
Wir bitten, im Interesse der Verkehrssicherheit und eines reibungslosen Winterdienstes auf unseren Gemeindestrassen, um Einhaltung dieser Gesetzesvorschrift.
Besten Dank.
Wegen eines Geschäftsanlasses gelten am Montag, 17. September 2018 veränderte Öffnungszeiten:
Montag, 17. September 2018
17.00 - 19.00 Uhr
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird zu bedingtem Feuerverbot herabgestuft - Beim Feuer machen ist weiterhin grösste Vorsicht geboten
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 29.08.2018 wird deshalb aufgehoben. Beim Feuer machen ist allerdings weiterhin grösste Vorsicht geboten.
Folgende Verhaltensweise sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten.
- Funkenwurf sofort löschen.
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
- Keine Raucherwaren wegwerfen.
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
August 2018
Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen - Mindestabstand zum Wald 200 Meter - Badeverbot bleibt bestehen
Die wenigen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen weiterhin das Siedlungsgebiet.
Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
- Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
- Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.
Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet statt am Mittwoch, 12. September 2018, 20.00 Uhr. Die Einladung dazu wird in dieser Woche den Haushaltungen zugestellt.
In der Zeit vom 17. September bis 28. September 2018 werden die Wasseruhren für die Berechnung der Wasserbezüge abgelesen. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, dem Brunnenmeister Konrad Brodbeck und dem Brunnenmeister-Stellvertreter Bruno Frey Zutritt zu den Liegenschaften zu gewähren.
Alle zwei Jahre findet die Kontrolle der Oel- und Gasfeuerungsanlagen statt. Im Herbst / Winter 2018/2019 wird deshalb wiederum eine Kontrolle durchgeführt.
Die Mosterei hat auch in diesem Jahr geöffnet. Als Moster amtet wiederum Sven Zuber. Ihre Termine können Sie ab sofort direkt mit Herrn Zuber vereinbaren, Tel.: 079 709 10 09.
Die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft bleibt weiterhin auf der höchsten Stufe 5. Aufgrund des reduzierten Risikos im Offenland gilt das Feuerverbot neu nur noch im Wald und mit 200 Metern Abstand zum Waldrand. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen das Siedlungsgebiet.
Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
- Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
- Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.
