Publikationen
September 2018
Wegen eines Geschäftsanlasses gelten am Montag, 17. September 2018 veränderte Öffnungszeiten:
Montag, 17. September 2018
17.00 - 19.00 Uhr
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird zu bedingtem Feuerverbot herabgestuft - Beim Feuer machen ist weiterhin grösste Vorsicht geboten
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 29.08.2018 wird deshalb aufgehoben. Beim Feuer machen ist allerdings weiterhin grösste Vorsicht geboten.
Folgende Verhaltensweise sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten.
- Funkenwurf sofort löschen.
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
- Keine Raucherwaren wegwerfen.
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
August 2018
Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen - Mindestabstand zum Wald 200 Meter - Badeverbot bleibt bestehen
Die wenigen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen weiterhin das Siedlungsgebiet.
Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
- Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
- Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.
Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet statt am Mittwoch, 12. September 2018, 20.00 Uhr. Die Einladung dazu wird in dieser Woche den Haushaltungen zugestellt.
In der Zeit vom 17. September bis 28. September 2018 werden die Wasseruhren für die Berechnung der Wasserbezüge abgelesen. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, dem Brunnenmeister Konrad Brodbeck und dem Brunnenmeister-Stellvertreter Bruno Frey Zutritt zu den Liegenschaften zu gewähren.
Alle zwei Jahre findet die Kontrolle der Oel- und Gasfeuerungsanlagen statt. Im Herbst / Winter 2018/2019 wird deshalb wiederum eine Kontrolle durchgeführt.
Die Mosterei hat auch in diesem Jahr geöffnet. Als Moster amtet wiederum Sven Zuber. Ihre Termine können Sie ab sofort direkt mit Herrn Zuber vereinbaren, Tel.: 079 709 10 09.
Die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft bleibt weiterhin auf der höchsten Stufe 5. Aufgrund des reduzierten Risikos im Offenland gilt das Feuerverbot neu nur noch im Wald und mit 200 Metern Abstand zum Waldrand. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen das Siedlungsgebiet.
Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
- Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
- Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.
Juli 2018
In den nächsten Wochen beginnt der Gemeinderat bereits wieder mit den Arbeiten für das Budget 2019. Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2019 sind bis spätestens Freitag, 31. August 2018 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.
Am Mittwoch, 15.08.2018 führt die Orientierungslauf-Vereinigung Baselland einen Orientierungslauf im Wald im Gebiet Schward-Hard-Limperg (Gemeinden Hersberg, Nusshof, Wintersingen, Sissach, Lausen und Liestal) durch. Der Gemeinderat hat der Veranstaltung zugestimmt.
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 23. Juli 2018 bis am Sonntag, 05.08.2018 geschlossen. Ab Montag, 06.08.2018 sind wir wieder zu den üblichen Schalterstunden für Sie da.
Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Das ganze Verwaltungsteam wünscht Ihnen schöne Sommerferien.