Datum: Samstag, 22. Dezember 2018
Zeit: von 13.00 bis 14.30 Uhr
Treffpunkt: ab Parkplatz Sissacherfluh bei der Weihnachtsbaumkultur
Publikationen
November 2018
Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet statt am
Mittwoch, 12. Dezember 2018 um 20.00 Uhr.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat gemäss Art. 33 der Eidg. Tierseuchenverordnung die Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde an Huber Walter, Hagendorn, für höchstens 400 Tiere im Zeitraum zwischen dem 15.11.2018 bis 15.03.2019 erteilt. Die Schafherde kann auf ihrer Wanderung auch den Bann Wintersingen durchqueren. Das Weiden, Stationieren und Lagern im Walde ist strengstens verboten. Grundbesitzern steht das Recht zu, ihr Gebiet für die Wanderung zu sperren.
Ab dem 01.12.2018 wird jeden Abend ein Adventsfenster geöffnet. Zur Eröffnung lädt die Gemeinde die Bevölkerung am Samstag, 01.12.2018 ab 18.00 Uhr zu einem Apéro auf dem Gemeindeplatz ein.
Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahre 2018 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz BL, Kreiskommando, den Befehl einzurücken:
Samstag, 17. November 2018
Schiessanlage Lachmatt in Pratteln
09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich durch die Niederschläge und den Temperatursturz entschärft. Das bedingte Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien wurde aufgehoben.
Oktober 2018
Neben der laufenden Nachführung, Erneuerungen und Ersterhebungen (AV93) hat in der amtlichen Vermessung in den letzten Jahren eine Vielzahl von weiteren Arbeiten stattgefunden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Aufteilung der Gebäude gestützt auf dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und um die periodische Nachführung von Gegenständen der Erdoberfläche, bei welchen kein Meldewesen für die Änderung besteht (Wald, Flurwege, Fliessgewässer und dergleichen).
Gestützt auf Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV vom 18.11.1992) werden folgende Bestandteile der Daten der amtlichen Vermessung öffentlich aufgelegt:
- Plan für das Grundbuch
- Erläuterung der Bestandteile darin
Der Plan für das Grundstück beinhaltet die vorschriftsgemässe und harmonisierte Bestandteile der amtlichen Vermessung (Fixpunkte, Grundstücke, Bodendeckung, Einzelobjekte, Nomenklautur, etc.) Die Erläuterung der Bestandteile enthält je Grundstück Angaben über die Fläche, die Gebäude mit Adresse und die weiteren Bodendeckungsarten sowie über den Flurnamen.
Die Daten liegen für jedermann im kantonalen Geoinformationssystem GeoView BL auf. Die Wegleitung zur Grundstückbeschreibung dazu befindet sich in:
www.agi.bl.ch -> Weitere Informationen
Die Anzeige dauert zwischen 10. November bis 7. Dezember 2018. Bei Fragen oder Anmerkungen dazu wende man sich an das Amt für Geoinformation (061 552 56 73 oder geoinformation@bl.ch).
Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens werden Grundbuchamt und Gemeinde diese Ergebnisse in ihren Akten nachtragen.
Amt für Geoinformation
Forderungen an die Gemeinde sind bis spätestens Freitag, 30.11.2018 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für später eingegangene Rechnungen muss bei der Auszahlung mit Verzögerungen gerechnet werden.
Die Einwohnergemeinde Sissach teilt mit, dass im November 2018 ein Sicherheitsholzschlag im Gebiet Richtung Sissacherfluh und Isleten durchgeführt wird. Die Wald- und Wanderwege sind während dieser Zeit gesperrt.
Die Arbeiten dauern vom 12.11 - 30.11.2018
Weitere Auskünfte erteilt der Zweckverband Forstrevier Sissach, Revierförster Pascal Lützelschwab, 079 266 45 98
Mit der Zeitumstellung vom 28. Oktober 2018 steigt die Gefahr von Dämmerungseinbrüchen. Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Bevölkerung, ihre Umgebung im Auge zu behalten und verdächtige Feststellungen umgehend via Notruf 112 zu melden.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich etwas entschärft. Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien.
Die wenigen Niederschläge und die etwas kühleren Temperaturen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Die Entzündbarkeit wurde durch den Regen vorübergehend gehemmt, die Streuschicht trocknet aber bereits wieder aus. In allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft besteht weiterhin eine erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr.
Folgende Verhaltensweise sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten.
- Funkenwurf sofort löschen.
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
- Keine Raucherwaren wegwerfen.
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Die Bürgergemeinde Wintersingen hat in der Einachhalde eine Rebparzelle 50 Aren auf Januar 2019 neu zu verpachten.
Ebenfalls wird eine weitere Rebparzelle in der Rüti mit 10 Aren neu verpachtet.
Interessenten melden sich bitte bei Matthias Häfelfinger, Tel. 079 623 16 84.
September 2018
Im Zusammenhang mit dem kommenden Winterdienst möchten wir die Liegenschaftsbesitzer/innen wieder darauf aufmerksam machen, zu kontrollieren, ob Äste von Sträuchern, Hecken und Bäumen in das Strassenprofil oder auf das Trottoir ragen. Trifft dies zu, bitten wir die Liegenschaftsbesitzer/innen, Äste welche in das Strassenprofil oder auf das Trottoir ragen, abzuschneiden.
Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5m überragen.
Wir bitten, im Interesse der Verkehrssicherheit und eines reibungslosen Winterdienstes auf unseren Gemeindestrassen, um Einhaltung dieser Gesetzesvorschrift.
Besten Dank.
Wegen eines Geschäftsanlasses gelten am Montag, 17. September 2018 veränderte Öffnungszeiten:
Montag, 17. September 2018
17.00 - 19.00 Uhr
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird zu bedingtem Feuerverbot herabgestuft - Beim Feuer machen ist weiterhin grösste Vorsicht geboten
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 29.08.2018 wird deshalb aufgehoben. Beim Feuer machen ist allerdings weiterhin grösste Vorsicht geboten.
Folgende Verhaltensweise sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten.
- Funkenwurf sofort löschen.
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
- Keine Raucherwaren wegwerfen.
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
August 2018
Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen - Mindestabstand zum Wald 200 Meter - Badeverbot bleibt bestehen
Die wenigen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen weiterhin das Siedlungsgebiet.
Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
- Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
- Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.
Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet statt am Mittwoch, 12. September 2018, 20.00 Uhr. Die Einladung dazu wird in dieser Woche den Haushaltungen zugestellt.