Publikationen

März 2020

Coronavirus; Keine Gottesdienste, Abdankungen / Trauerfeiern mehr in der Kirche

Die Begrenzung der Menschenansammlungen auf 5 Personen gilt auch für den Friedhof. Somit sind an Trauerfeiern, Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen max. 5 Personen inkl. Pfarrperson zugelassen. .

Trauerfeiern / Gedenkgottesdienste können allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch stattfinden.

Die Schutzmassnahmen (Abstand, Hygienevorschriften, etc.) sind auch auf dem Friedhof zu gewährleisten. Die Angehörigen werden bei einem Todesfall durch die Gemeindeverwaltung  konkret informiert.

Auch weitere Gottesdienste wie Taufen, Trauungen und Konfirmationsgottesdienste werden bis Ende April 2020 ausgesetzt und verschoben. Weitere Aktivitäten wie Konzerte finden in der Kirche keine mehr statt.

Keine Gemeindewahlen und -abstimmungen im Mai und Juni
Coronavirus; Mitteilungen des Regierungrates vom 17.03.2020
Coronavirus; Info Blatt 2 der Gemeinde Wintersingen
Coronavirus; Info Blatt 1 der Gemeinde Wintersingen
Papier- & Kartonsammlung

Wegen den Schulschliessungen wird die Papier- und Kartonsammlung vom Mittwoch, 18.03.2020 abgesagt.

Die nächste Papier- und Kartonsammlung wird am Mittwoch, 10.06.2020 stattfinden, sofern es die aktuelle Lage erlaubt.

Gemeindeverwaltung geschlossen

Leider bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung aufgrund der aktuellen Lage bis zum 19.04.2020 geschlossen. Bei wichtigen und dringenden Angelegenheiten können Sie mit uns einen Termin vereinbaren.

Während der Schliessungszeit erreichen Sie uns per Mail gemeinde@wintersingen.ch oder über Telefon 061 976 96 50

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen gute Gesundheit.

Coronavirus; ambulante Abklärungsstationen
Gemeinsam gegen das Corona-Virus
Coronavirus; Weitere Massnahmen
Medienmitteilung Coronavirus: Kantonaler Krisenstab
Medienmitteilung Coronavirus: Übergeordnete Ziele des Baselbieter Regierungsrats
Absage des Cherusballs in Wintersingen

Der Cherusball in Wintersingen am 6. März 2020 findet leider nicht statt. Aufgrund des Coronavirus fand eine Risikobeurteilung durch den kant. Krisenstab BL statt und gemäss dieser darf der Cherusball nicht durchgeführt werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Coronavirus; So schützen wir uns
Der Schulbetrieb findet ab 9. März regulär statt

Der Schulunterricht findet im Kanton Basel-Landschaft nach den Fasnachtsferien ordentlich statt. Eine Sonderregelung gilt für Rückkehrer aus Risikogebieten gemäss der aktuellen Definition des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Aufgrund des erhöhten Infomationsbedarfs stellt die Bildungsdirektion (BKSD) Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Erziehungsberechtigten und ihren Kindern Merkblätter zur Verfügung.

Februar 2020

Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft

Meldung vom 28.02.2020

Bundesrat verordnet Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Der Regierungsrat setzt die heute vom Bundesrat verordneten Massnahmen um, mit denen die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in der Schweiz eingedämmt werden. Demnach sind auch im Kanton Basel-Landschaft sämtliche öffentlichen oder privaten Veranstaltungen verboten, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Das Veranstaltungsverbot gilt vorerst bis 15. März 2020.

Betroffen sind im Kanton Basel-Landschaft insbesondere die anstehenden Fasnachtsveranstaltungen sowie Kultur- und Sportanlässe mit mehr als 1000 Personen. Der Regierungsrat fordert sämtliche Veranstalter, die Fasnachtsgesellschaften und -komitees auf, die nötigen Schritte einzuleiten. Der Regierungsrat bittet die Bevölkerung sowie alle aktiven Fasnächtlerinnen und Fasnächtler um Verständnis.

Bei Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen entscheiden die Veranstalter über die Durchführung. Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit. Bei grösseren Veranstaltungen mit 200 bis 1000 teilnehmenden Personen wird in Absprache des Veranstalters mit den kantonalen Behörden auf Grund einer Risikoabwägung entschieden, ob die Veranstaltung durchführt werden kann oder nicht. Zuständig ist der Kantonale Krisenstab (KKS), der für Veranstalter heute ab 16 Uhr bis 20 Uhr über die Hotline 0800 800 112 erreichbar ist. Über das Wochenende ist die Hotline von 09 bis 16 Uhr offen.

Massnahmen haben zum Ziel, lokale Ausbrüche des Coronavirus zu verhindern

Die vom Bundesrat verordneten Massnahmen haben zum Ziel, die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verhindern oder einzudämmen. Damit soll die Häufigkeit von Übertragungen reduziert und die Übertragungsketten unterbrochen werden. Die bundesrätliche Verordnung tritt am 28. Februar 2020 um 14.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 15. März 2020.

Händehygiene schützt gegen das Coronavirus

Die Viren werden durch Tröpfchen übertragen, die beim Niesen, Husten oder Sprechen freigesetzt werden. Die Viren können auch eine kurze Zeit auf Gegenständen liegen bleiben. Somit können sich alle durch das Waschen der Hände mit Seife oder Händedesinfektionsmitteln schützen. Niesen und Husten Sie bitte in ein Wegwerf-Taschentuch oder in die Armbeuge. Danach die Hände waschen oder desinfizieren. Bei Fieber und Husten sollten Sie zu Hause bleiben. Wichtige Informationen zur Informationskampagne des Bundes «wie schützen wir uns» finden Sie unter folgendem Link: www.bag-coronavirus.ch.

Aktuelle Informationen des Kantonalen Krisenstabs

Aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus des Kantonalen Krisenstabs finden Sie auf der Homepage des Kantons unter folgendem Link: www.bl.ch/corona

Hotline für die Bevölkerung und für Veranstalter

  • Für die Bevölkerung: Hotline des Bundesamtes für Gesundheit: Telefon 058 463 00 00 (täglich von 8 bis 18 Uhr)
  • Für Veranstalter: Kantonaler Krisenstab: Telefon 0800 800 112 (erreichbar am 28. Februar ab 16 bis 20 Uhr), anschliessend tägliche Erreichbarkeit inkl. Wochenende von 09 bis 16 Uhr

 > Verordnung des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Für Rückfragen

Bezüglich Regierungsrat

Nic Kaufmann, Regierungssprecher, 079 757 72 80

Bezüglich Kantonaler Krisenstab, Informationsdienst KKS, 061 552 71 02

Coronavirus; Verhalten im Verdachtsfall
Fasnacht Wintersingen 2020
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Fasnacht
Gemeindeverwaltung

Am Fasnachtsmontag, den 02.03.2020 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.

Ab Mittwoch, 04.03.2020 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Fasnacht 2020.

 

Papier- & Kartonsammlung neu bei der Mehrweckhalle
Gemeindeverwaltung

Aufgrund des Baus zum neuen Kindergarten wurden im 2019 die Entsorgungstage vom Rialto zum Platz der Mehrzweckhalle verlegt. Nun zeigt sich, dass mit dem neuen Kindergarten und auch mit dem Bistro, die Parkplätze auf dem Gemeindeplatz oft belegt sind. Es ist immer wieder schwierig, die Container für die Papier- und Kartonsammlungen auf dem Gemeindeplatz zu stellen.

Aus diesem Grund werden die Entsorgungstage, sowie die Papier- und Kartonsammlungen ab sofort bei der Mehrzweckhalle stattfinden.

Gmeiniblettli Januar / Februar 2020
Gmeiniblättli
Abstimmungsresultate vom 09.02.2020
Aktuelles aus der Steuerverwaltung

Anfang Februar 2020 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformular für das Jahr 2019.
Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31.03.2020 (Unselbständige und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30.06.2020 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.
Nähere Informationen finden sie unter www.steuern.bl.ch 

 

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.