Frühling

Publikationen

April 2020

Brut- und Setzzeit beginnt - Leinenpflicht

Der Frühling beginnt und mit ihm die Brut- und Setzzeit der einheimischen Vögel und Säugetiere. Um die Störungen für unsere Wildtiere gering zu halten, werden die Hundehaltenden gebeten der kantonalen Leinenpflicht nachzukommen. Sie gilt vom 01. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern.

Jungtiere nicht berühren!

Es kommt vor, dass Jungtiere wie Rehkitze oder junge Vögel alleine angetroffen werden. Sie sollten keinesfalls berührt und unbedingt vor Ort belassen werden. Es sollte gebührender Abstand gehalten werden, um die Tiere nicht zu verängstigen. Im Zweifelsfall sollte der lokale Jagdaufseher informiert werden.

Jagdaufseher Revier Wintersingen: Simon Rudin 079 372 10 58.

Baugewerbe; Situationsbezogene Anwendung der kantonalen und kommunalen Lärmschutzverordnung

Die Bauunternehmer möchten ihr Personal vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus optimal schützen und deshalb als zusätzliche Schutzmassnahme auch die Pausen staffeln. Die Staffelung der Pausen bedeutet aber auch, dass jeweils ein Teil der Baustellenteams über die Mittagszeit weiterarbeitet. Diese Massnahmen können ergriffen werden, wenn Einschränkungen für Arbeiten über Mittag, wie z.B. über kantonale oder kommunale Verordnungen über Lärmschutz sistiert bzw. so angewandt werden, dass die erwähnte Schutzmassnahme möglich ist.

Gebührenmarken / Abfallvignetten

Die Gemeindeverwaltung Wintersingen bleibt weiterhin aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres geschlossen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Gebührenmarken in den Läden in Magden (Coop, Metzgerei Tschannen, Hirschen Apotheke) zu besorgen, können Sie diese auch auf der Gemeindeverwaltung telefonisch oder via Mail bestellen. Wir werden Ihnen die Marken mit Einzahlungsschein dann gerne zusenden.

Heimbestellen; Ihr regionaler Lieferdienst

Unter dem Label heimbestellen.ch übernehmen regionale Firmen die Lieferung von Lebensmitteln und den wichtigsten Hygieneartikeln an Private und insbesondere von der aktuellen Situation gefährdete Personen in der Region BL, BS, SO, AG. 

Onlineshop auf www.heimbestellen.ch

Bestellungen auch telefonisch möglich: Nr. 061 377 84 14

Bestellen Sie heute bis 17 Uhr und erhalten Sie Ihre Ware innerhalb 1-2 Werktagen zwischen 12 und 22 Uhr (Mo bis Fr)!

 

Coronavirus; Die separate Sammlung und Entsorung von Abfall ist auch in Corona-Zeiten sicher und wichtig

März 2020

Winterhilfe BL; Neuer Unterstützungs-Fonds für armutsbetroffene Menschen

 

Die Roger Federer Foundation hat mit der WINTERHILFE einen Fonds lanciert zur Unterstützung armutsbetroffener Menschen in der speziellen Situation, in welcher wir uns derzeit befinden. Die Winterhilfe Baselland ist als Hilfsorganisation für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Baselbiet da, welche armutsbetroffen und -gefährdet sind und keine staatliche Sozialhilfe beziehen wollen oder können.

Es geht bei diesem Fonds insbesondere darum, jeder Familie, die aktuell durch die Maschen staatlicher Hilfe fällt (Working-Poor etc.), möglichst rasch Geld (bis maximal CHF 500.--) zur Verfügung zu stellen. Dies um gerade in der jetzigen erschwerten Situation Lebensmittel zu besorgen, die Kinderbetreuung zu organisieren oder die Erfüllung anderer wichtiger Grundanliegen zu ermöglichen.

Die Angaben zum Vorgehen bei der Gesuchstellung für Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft befinden sich auf der Webseite der WINTERHILFE Baselland (Fonds für Familien in Not).

Einreichungsstelle, per Post an:

  • Winterhilfe Baselland, Postfach 28, 4410 Liestal

 

Auskünfte:

 

Coronavirus; Informationen betreffend Durchführung von Beerdigungen

Gemäss Informationen der Kirchgemeinden und der Stadtgärtnerei Basel-Stadt am Freitag, 20.03.2020 und so auch in unserem Info-Blatt 3 kommuniziert,  wurden die Anzahl Personen an Beerdigungen auf 5 Personen (inkl. Pfarrperson) beschränkt. 

Im Schreiben des Regierungsrates BL vom 24.03.2020 wird nun informiert: 

  • Beerdigungen im engen Familienkreis dürfen nach wie vor stattfinden. Gemäss Art. 6 Abs. 1 der COVID-19-Verordnung 2 ist die Durchführung von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind unter anderem Beerdigungen im engen Familienkreis (Art. 6 Abs. 3 Buchstabe I COVID-19-Verordnung 2).
  • Das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen ist nicht auf Beerdiungen anwendbar. Da Beerdigungen nicht als Ansammlung, sondern als Veranstaltung gelten. Eine Beerdigung ist zwar auf den engsten Familienkreis zu beschränken, dieser kann aber nach je nach Umständen 10 - 20 Personen umfassen. Selbstverständlich sind die Vorgaben des BAG zur Hygiene und zum Social Distancing einzuhalten. Besonders gefährdete Personen (Risikogruppen) sollten nicht an der Beerdigung teilnehmen.
Coronavirus; Info Blatt 3 der Gemeinde Wintersingen
Stop Corona: Bleiben Sie jetzt Zuhause. Retten Sie Leben.
Coronavirus; Kehrichtentsorgung; Empfehlungen des Bundes
Coronavirus; SVA: Entschädigung bei Erwerbsausfällen
Einwohnergemeindeversammlung; neues Datum

Die Einwohnergemeindeversammlung wurde auf den Mittwoch, 24.06.2020 verschoben. Sollte die Einwohnergemeindeversammlung aufgund der jetzigen Situation nicht durchgeführt werden können, würden Sie rechtzeitig informiert werden.

Entsorgungstag am 04.04.2020 abgesagt

Wegen dem Coronavirus wurde der Entsorgungstag am Samstag, 4. April 2020 abgesagt. Der nächste Entsorgungstag findet statt am Samstag, 7. November 2020.

Coronavirus; Keine Gottesdienste, Abdankungen / Trauerfeiern mehr in der Kirche

Die Begrenzung der Menschenansammlungen auf 5 Personen gilt auch für den Friedhof. Somit sind an Trauerfeiern, Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen max. 5 Personen inkl. Pfarrperson zugelassen. .

Trauerfeiern / Gedenkgottesdienste können allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch stattfinden.

Die Schutzmassnahmen (Abstand, Hygienevorschriften, etc.) sind auch auf dem Friedhof zu gewährleisten. Die Angehörigen werden bei einem Todesfall durch die Gemeindeverwaltung  konkret informiert.

Auch weitere Gottesdienste wie Taufen, Trauungen und Konfirmationsgottesdienste werden bis Ende April 2020 ausgesetzt und verschoben. Weitere Aktivitäten wie Konzerte finden in der Kirche keine mehr statt.

Keine Gemeindewahlen und -abstimmungen im Mai und Juni
Coronavirus; Mitteilungen des Regierungrates vom 17.03.2020
Coronavirus; Info Blatt 2 der Gemeinde Wintersingen
Coronavirus; Info Blatt 1 der Gemeinde Wintersingen
Papier- & Kartonsammlung

Wegen den Schulschliessungen wird die Papier- und Kartonsammlung vom Mittwoch, 18.03.2020 abgesagt.

Die nächste Papier- und Kartonsammlung wird am Mittwoch, 10.06.2020 stattfinden, sofern es die aktuelle Lage erlaubt.

Gemeindeverwaltung geschlossen

Leider bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung aufgrund der aktuellen Lage bis zum 19.04.2020 geschlossen. Bei wichtigen und dringenden Angelegenheiten können Sie mit uns einen Termin vereinbaren.

Während der Schliessungszeit erreichen Sie uns per Mail gemeinde@wintersingen.ch oder über Telefon 061 976 96 50

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen gute Gesundheit.

Coronavirus; ambulante Abklärungsstationen
Gemeinsam gegen das Corona-Virus
Coronavirus; Weitere Massnahmen
Medienmitteilung Coronavirus: Kantonaler Krisenstab

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.