28.05.2018
Nachdem gegen die Ersatzwahl von Noemi Wagner ins Wahlbüro für den Rest der Amtsperiode vom 01.08.2018 bis 30.06.2020 keine Beschwerde erhoben wurde, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.05.2018 die Wahl erwahrt. Wir danken Frau Wagner für die Bereitschaft dieses Amt zu übernehmen nochmals ganz herzlich und wünschen Ihr viel Befriedigung darin.
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Wiederbesetzung vakanter Sitz Wahlbüro für den Rest der Amtsperiode vom 01.08.2018 bis 30.06.2020.
Innerhalb der Eingabefrist ist eine Bewerbung mit gültigem Wahlvorschlag eingegangen. Die formellen Voraussetzungen wurden erfüllt. Das Verfahren der Stillen Wahl, gemäss Gemeinde-Ordnung Wintersingen, §5, Abs. b, ist zulässig und gelangt zur Anwendung. Es wird für den Rest der Amtsperiode vom 01.08.2018 bis 30.06.2020 als in Stiller Wahl erklärt: Noemi Wagner.
Die auf den 10. Juni 2018 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen.
Gegen diese Ersatzwahl kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.