Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2018 sind bis spätestens Freitag, 15. September 2017 schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.
Publikationen
August 2017
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung eines:
Orientierungslauf Gebiet Sissacherfluh
mit ca. 120 Teilnehmenden
vom Mittwoch, 16. August 2017
gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Wintersingen, Rickenbach, Gelterkinden, Böckten und Sissach mit Auflagen erteilt.
Juli 2017
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 24.07.2017 bis Sonntag, 06.08.2017 ferienhalber geschlossen. Ab Montag, 07.08.2017 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für Notfälle oder Todesfälle beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Die ganze Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schöne und erholsame Sommerferien.
Juni 2017
Vom 01.Juli 2017 bis zum 31. August 2017, oder "es het solang's het" erhalten Kunden beim Kauf von 1 Rolle Kunststoffsammelsäcke 35 Liter, 12 Säcke zum Preis von 10 Säcken.
Der Kanton Aargau informiert über den Baubeginn der Sanierungsarbeiten der Wintersingerstrasse in Magden. Die Wintersingerstrasse (Abschnitt Hauptstrasse bis zur Grenze innerorts/ausserorts Richtung Wintersingen) befindet sich in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Ebenfalls sanierungsbedürftig ist die Bachmauer des Wintersingerbachs und die Adlerbrücke (Dornhofstrasse). Die Bauarbeiten werden in Etappen ausgeführt, um Bauzeit einsparen zu können wird mit bis zu vier Bauequipen gleichzeitig gearbeitet. Die Durchfahrt Wintersingerstrasse (Hauptstrasse bis Dorfende Magden in Richtung Wintersingen) ist von Juli 2017 bis Juni 2019 nicht möglich. Die Strassensperrung und die entsprechenden Umleitungen sind grossräumig signalisiert. Im Bereich des Fahrverbotes bleibt die Wintersingerstrasse auch für den Radverkehr gesperrt.
Der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft und das Amt für Wald beider Basel rufen wegen der anhaltenden Trockenheit zur Vorsicht mit Feuern im Freien auf.
Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21.06.2017.
Einladung zur 1. Einwohnergemeindeversammlung am Mittwoch, 21. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Gemeindezentrum
Mai 2017
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 05. Juni geschlossen.
Ab Mittwoch, 07. Juni 2017 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Unter der Rubrik Wahlen & Abstimmungen finden Sie die Abstimmungsresultate vom 21.05.2017.
Die Kehricht- und Grüngutabfuhr am Pfingstmontag, 05.06.2017 fällt aus. Die Kehrichtabfuhr wird vorverschoben auf Samstag, 03.06.2017, die Grüngutabfuhr wird verschoben auf Freitag, 09.06.2017.
Weitere Informationen auch im Abfallkalender 2017.
April 2017
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Ostermontag, den 17. April 2017 geschlossen. Ab Mittwoch, 19. April 2017 hat die Gemeindeverwaltung wieder zu den üblichen Schalterstunden geöffnet.
Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeantworter.
Die Kehrichtabfuhr am Ostermontag, 17.04.2017 fällt aus und wird auf Mittwoch, 19.04.2017 verschoben.
Die Grünabfuhr am Ostermontag, 17.04.2017 fällt aus und wird auf Freitag, 21.04.2017 verschoben.
Am Samstag, 22. April 2017, findet zwischen 10.00 und 11.30 Uhr wiederum die Separatsammlung für Altmetall und unbrennbare Abfälle (siehe Abfallkalender 2017) statt. Die Sammlung wird beim Rialto, hinter dem Gemeindezentrum durchgeführt.
Am Dienstag, 11. April oder Mittwoch, 12. April 2017, werden die Strassen im Dorf und die Zufahrten zu den Aussenhöfen gewischt. Die Bevölkerung wird freundlich gebeten, an diesen beiden Tagen sämtliche Fahrzeuge auf den privaten Parzellen und nicht auf öffentlichem Strassenareal abzustellen.
Allfällige ins Strassenprofil ragende Bepflanzungen sind zudem auf die Parzellengrenze zurückzuschneiden. Mit diesen Massnahmen tragen Sie dazu bei, dass die Strassenreinigung effizient erfolgen kann.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden hiermit wiederum auf § 38 des kantonalen Jagdgesetzes (SGS 520) hingewiesen:
§38 Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen
1 Während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
2 Der Gemeinderat kann in Absprache mit der Jagdgesellschaft, den Naturschutzkreisen und der zuständigen Fachstelle Gebiete bezeichnen, in denen während der Hauptsetz- und Brutzeit die Leinenpflicht nicht gilt.
3 Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, sind generell an der Leine zu führen.
4 Im Wald wildernde bzw. streunende Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können, durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden. Der Regierungsrat erlässt ergänzende Bestimmungen.
5 Durch Hunde verursachte Schäden am Wildbestand hat die Halterin oder der Halter der Jagdgesellschaft zu vergüten.
6 Im Wald dürfen streunende, verwilderte Hauskatzen durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.
7 Die Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Leinenpflicht gemäss Absatz 1.
- Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter, sich zum Schutz und Wohl der Wildtiere an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
- Radfahrer oder Reiter ist es nicht erlaubt, Waldstrassen zu verlassen.
- Als Naturfreund vermieden Sie unnötigen Lärm, bleiben auf den Wanderwegen und benützen nur eingerichtete Feuerstellen.
- Jegliche Störungen beeinträchtigen die Aufzucht von Jungtieren.
März 2017
Der Turnverein lädt zum Buurezmorge ein:
Wann: 23. April 2017
Wo: MZH Wintersingen
Zeit: 10.00 - 14.00 Uhr
An der Bürgergemeindeversammlung vom 14.11.2016 hat die Versammlung der revidierten Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Wintersingen zugestimmt. Innerhalb der gesetzlichen Referendumsfrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Bürgerrat hat nun die Urnenabstimmung über die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Wintersingen auf Sonntag, 21. Mai 2017 festgelegt.
Bürgerrat Wintersingen