Die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 01.05.2014 bezweckt unter anderem einen verstärkten Kulturlandschutz, eine Begrenzung der Bauzonen, die Siedlungsentwicklung nach Innen und eine überkommunale Abstimmung der Bauzonenerweiterung. Dabei werden in besonderem Masse die Kantone mit neuen Richtplananforderungen in die Pflicht genommen.
Der Regierungsrat hat die Bau- und Umweltschutzdirektion BL mit der Durchführung der öffentlichen Vernehmlassung beauftragt. Sie dauert vom 04. Januar bis zum 15. April 2016.
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen zu den ordentlichen Schalterstunden auf. Die Dokumente können auch von der Website des Kantons BL herunter geladen werden www.bl.ch/vernehmlassungen . Info-Anlässe dazu finden in unserer Umgebung in Gelterkinden, Gemeindehaus, am Mittwoch, 03.02.16, 17.00 Uhr oder in Liestal, Stadtsaal, Donnerstag, 25.02.16, 17.00 Uhr, statt