Öffentliches Mitwirkungsverfahren - Festlegung Gewässerraum
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Wintersingen für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.