An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Mutation Gewässerraum beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt.
Der Mutationsplan zur Gewässerraum-Festlegung inkl. dem Planungsbericht können nachfolgend oder auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen zur Mutation Gewässerraum sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen.