An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Teilrevision Bau- und Strassenlinien beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt.
Der Teilrevisionsplan zu den Bau- und Strassenlinien inkl. dem Planungsbericht können während der Auflagefrist nachfolgend oder auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen zur Teilrevision sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen.