Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Wintersingen für die Festlegung des Gewässerraums das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 19. Mai 2022 bis zum Montag, 20. Juni 2022 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.wintersingen.ch, aufgeschaltet.
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 20. Juni 2022 schriftlich an den Gemeinderat Wintersingen einzureichen.