Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 25.09.2022 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 25.09.2022 an seiner Sitzung vom 10.10.2022 erwahrt. In das Wahlbüro Wintersingen wurden gewählt:
- Nico Lützelschwab: 216 Stimmen
- Denise Imhof: 201 Stimmen
Absolutes Mehr: 106
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.