Allgemein

Erwahrung der Gemeindewahl vom 25.09.2022

Datum
17.10.2022

Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 25.09.2022 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 25.09.2022 an seiner Sitzung vom 10.10.2022 erwahrt. In das Wahlbüro Wintersingen wurden gewählt:

  • Nico Lützelschwab:             216 Stimmen
  • Denise Imhof:                      201 Stimmen

Absolutes Mehr: 106

Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

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Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

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