Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Polizeigesetz in Kraft, welches nun auch Bestimmungen zu den gemeindepolizeilichen Aufgaben enthält und damit die Kompetenzbereiche von Kanton und Gemeinden im polizeilichen Bereich regelt. Während die Polizei Basel-Landschaft insbesondere für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gefahrenabwehr zuständig ist, obliegt die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung den Gemeinden.
Die Polizei BL übernimmt an Stelle der Gemeinde die notwendigen Interventionen im Bereich "Ruhe und Ordnung", aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung in folgenden Zeiträumen:
- Montag bis Freitag: 00.00 - 08.00, 17.00 - 24.00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 00.00 - 24.00 Uhr
In den übrigen Zeiträumen liegt die Zuständigkeit für Interventionen im Bereich "Ruhe und Ordnung" bei der Gemeinde.