Die Vogel Kaminfeger AG übernimmt ab dem 01.01.2020 die amtlichen Feuerungskontrollen in der Gemeinde Wintersingen.
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen alle Oelfeuerungsanlagen im Laufe einer zweijährigen Kontrollperiode auf das Einhalten der Emissionsvorschriften hin überprüft werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert oder nötigenfalls saniert oder ersetzt werden. Die Gemeinde ist gemäss kantonaler Verordnung verpflichtet, die Feuerungskontrolle zu organisieren.
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Kontrolle Ihrer Heizung durchführen zu lassen:
- Durchführung der Messungen durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde Wintersingen, Herr Dominique Vogel
- Durchführung der Messungen durch die von Ihnen beauftragte Servicefirma. Der Feuerungskontrolleur der Servicefirma, der die Messungen durchführt muss dabei die Anforderungen nach § 8 der kantonalen Verordnung über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden erfüllen. Zur Deckung des administrativen Aufwands wird eine Gebühr für Messungen durch Servicefirmen von CHF 42.-- (exkl. MwSt) erhoben.
Vor Beginn der nächsten 2-jährigen Kontrollperiode werden Sie direkt von der Vogel Kaminfeger AG angeschrieben und gebeten, die gewählte Variante mitzuteilen.