Im Zusammenhang mit dem kommenden Winterdienst möchten wir die Liegenschaftsbesitzer/innen wieder darauf aufmerksam machen, zu kontrollieren, ob Äste von Sträuchern, Hecken und Bäumen in das Strassenprofil oder auf das Trottoir ragen. Trifft dies zu, bitten wir die Liegenschaftsbesitzer/innen, Äste welche in das Strassenprofil oder auf das Trottoir ragen, abzuschneiden.
Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5m überragen.
Wir bitten, im Interesse der Verkehrssicherheit und eines reibungslosen Winterdienstes auf unseren Gemeindestrassen, um Einhaltung dieser Gesetzesvorschrift.
Besten Dank.