In der Natur grünt, blüht und spiesst es wieder. Der Gemeinderat bittet darum, darauf zu achten, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken nicht in das Trottoir- oder Gemeindestrassenprofil ragen. Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn ab mindestens 2.5m überragen. Der Gemeinderat bittet deshalb, um Rückschnitt der ins Strassen- bzw. Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen.
Besten Dank.
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Datum
04.06.2018