Datum
04.07.2016
Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und das Trottoir ab mindestens 2.5 m überragen. Wir ersuchen Sie deshalb, die ins Strassen- bzw. Trottoir-Areal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen zurückzuschneiden.
Besten Dank.