Datum
10.11.2020
Der Regierungsrat revidiert die kantonale Corona-Verordnung. Die Anpassungen betreffen die Altersgrenzen im Sportbereich und die Öffnungszeiten von Verkaufsgeschäften. Zudem wird die Maskentragepflicht in Innenräumen von Betrieben ausgeweitet. Die Verordnung tritt am 11. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 10. Januar 2021.