Allgemein

Bedingtes Feuerverbot wird aufgehoben - Waldbrandgefahrenstufe 2

Datum
02.08.2019

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich entspannt (neu Waldbrandgefahrenstufe 2). Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben. Trotzdem ist im Umgang mit Feuern im Wald weiterhin Vorsicht angebracht. Es wird empfohlen, nur in fest eingerichteten Feuerstellen Feuer zu entfachen.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

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