Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat gemäss Art. 33 der Eidg. Tierseuchenverordnung die Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde an Huber Walter, Hagendorn, für höchstens 400 Tiere im Zeitraum zwischen dem 15.11.2018 bis 15.03.2019 erteilt. Die Schafherde kann auf ihrer Wanderung auch den Bann Wintersingen durchqueren. Das Weiden, Stationieren und Lagern im Walde ist strengstens verboten. Grundbesitzern steht das Recht zu, ihr Gebiet für die Wanderung zu sperren.
Wanderschafherde im Winter 2018/2019
Datum
12.11.2018