Allgemein

Bedingtes Feuerverbot gilt weiterhin - Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten

Datum
10.10.2018

 

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich etwas entschärft. Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien.

Die wenigen Niederschläge und die etwas kühleren Temperaturen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Die Entzündbarkeit wurde durch den Regen vorübergehend gehemmt, die Streuschicht trocknet aber bereits wieder aus. In allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft besteht weiterhin eine erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr.

Folgende Verhaltensweise sind zu beachten:

  1. Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen.
  2. Feuer jederzeit unter Kontrolle halten.
  3. Funkenwurf sofort löschen.
  4. Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
  5. Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
  6. Keine Raucherwaren wegwerfen.
  7. Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
  8. Keine Himmelslaternen steigen lassen.

 

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