Allgemein

Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen

Datum
30.08.2018

 

Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen - Mindestabstand zum Wald 200 Meter - Badeverbot bleibt bestehen

Die wenigen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen weiterhin das Siedlungsgebiet.

Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:

  1. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  2. Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
  3. Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
  4. Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.

 

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