Datum
09.08.2018
Die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft bleibt weiterhin auf der höchsten Stufe 5. Aufgrund des reduzierten Risikos im Offenland gilt das Feuerverbot neu nur noch im Wald und mit 200 Metern Abstand zum Waldrand. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen das Siedlungsgebiet.
Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
- Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
- Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.
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