Im Rahmen von Meldungen und daraus folgenden Begutachtungen, möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Öffentliche Strassen und Plätze stehen allen Personen für den Gemeingebrauch zur Verfügung. Ein gesteigerter Gemeingebrauch, wie das dauerhafte oder regelmässige Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen, ist jedoch nicht zulässig.
Wir bitten Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Fahrzeuge ausschliesslich auf privatem Grund zu parkieren und die öffentlichen Flächen frei zu halten – auch im Interesse der Sicherheit von Fussgängern, insbesondere von Kindern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
