Allgemein

Aufforderung; Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Datum
21.08.2026

Gemäss Art. 42 des kommunalen Strassenreglements sind Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5 m überragen. 

Der Gemeinderat bittet deshalb die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die ins Strassen-, Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste und Sträucher entsprechend zurückzuschneiden. Vielen Dank für die Ausführung der notwendigen Arbeiten bis spätestens Sonntag, 20. September 2026.  

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

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