Allgemein

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerverbot im Freien

Datum
24.07.2026

Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im 
Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefah-
renstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungs-
stab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerver-
bot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.

Allgemeine Lage 
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3., 13. und 16. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft di-
verse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Tro-
ckenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter 
erhöht. Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse 
Gefahr). Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss zudem mit einer weiteren Verschärfung der 
Lage gerechnet werden.

Neue zusätzliche Massnahme 
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00 
Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:  

  • Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung 
    von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet. 

Vorsicht im Wald 
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit 
spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-
suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

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