Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat gemäss Art. 33 der Eidg. Tierseuchenverordnung die Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde an Karl Tanner, Schneisingen, Schäfer Karl Tanner / Thomas Landis, für höchstens 600 Tiere im Zeitraum zwischen 15.11.2016 bis 15.03.2017 erteilt. Die Schafherde kann auf Ihrer Wanderung auch den Bann Wintersingen durchqueren. Das Weiden, Stationieren und Lagern im Walde ist strengstens verboten. Grundbesitzern steht das Recht zu, ihr Gebiet für die Wanderung zu sperren.
Wanderschafherde im Winter 2016/2017
Datum
14.11.2016