Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in das Trottoir- oder Gemeindestrassenprofil ragen. Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5 m überragen.
Der Gemeinderat fordert deshalb die fehlbaren Grundstückbesitzer- /innen auf, die ins Strassen- bzw. Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste, entsprechend den Bestimmungen bis Freitag, 18. November 2016 zurückzuschneiden. Am Samstag, 19. November 2016 wird der Gemeinderat einen Kontrollgang vornehmen. Grundstückbesitzer- /innen die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, werden schriftlich aufgefordert die Arbeiten innert 10 Tagen auszuführen. Andernfalls wird der Gemeinderat unsere zuständigen Gemeindearbeiter mit dem Zurückschneiden der überhängenden Äste beauftragen. Die Kosten dieser Arbeit werden den fehlbaren Grundstückbesitzer- /innen in Rechnung gestellt.
Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass am Freitag, 21.10.2016 und Freitag, 25.11.2016 ein Häckseldienst angeboten wird (siehe Abfallkalender 2016).