Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 30.06.2024 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Nachwahl vom 30.06.2024 an seiner Sitzung vom 22.07.2024 erwahrt.
In die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Wintersingen für die Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 wurde gewählt: Wagner Doris mit 58 Stimmen
Es gilt das relative Mehr.
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.