Datum
15.09.2022
Der Gemeinderat hebt das am 27. Juli 2022 verhängte generelle Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk auf und übernimmt die aktuell geltenden Massnahmen des Kantons.
Der Gemeinderat hebt das am 27. Juli 2022 verhängte generelle Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk auf und übernimmt die aktuell geltenden Massnahmen des Kantons.
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4451 Wintersingen
Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
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Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.