Nach einer Lagebeurteilung hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr (Stufe 3) und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen.
Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:
- Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen.
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein.
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
- Nach wie vor sollten Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos weggeworfen werden.
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.
Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben.