Im Kanton Basel-Landschaft bleibt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske für Mitarbeitende und Besuchende in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie Heimen, Tages- und Werkstätten der Behindertenhilfe vorerst bestehen, ebenso die Pflicht zur Teilnahme am "Breiten Testen Baselland" für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Covid-19-Verordnung: Masken und Testpflicht in Einrichtungen mit gefährdeten Personen bleibt vorerst bestehen
Datum
05.04.2022
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