Allgemein

Aufhebung der kantonalen Covid-19-Verordnung per 20. Juni 2021

Datum
21.06.2021

 

Wegen der Entspannung der epidemiologischen Lage und der tiefen Fallzahlen im Kanton Basel-Landschaft hebt der Regierungsrat die kantonale Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie per Sonntag, 20. Juni 2021, auf. Damit ist ab Montag, 21. Juni 2021, das Tragen einer Maske im Unterricht beziehungsweise in Innenräumen für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschulen sowie für Kinder ab 10 Jahren in Einrichtungen der schul- und familienergänzenden Betreuung und in Kinder- und Jugendheimen nicht mehr obligatorisch.


Die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes sind nach wie vor einzuhalten. Das freiwillige Tragen einer Maske ist Kindern und Jugendlichen selbstverständlich erlaubt.

Geltende Regelungen für Erwachsene

Die Maskenpflicht für Erwachsene ist in Abhängigkeit zu den Bundesvorgaben im kantonalen Schutzkonzept für die Volksschulen sowie in den Schutzkonzepten der Betreuungseinrichtungen und Heime geregelt. Für Lehrpersonen bleibt sie vorerst bestehen.  

In den Betreuungseinrichtungen gilt bei öffentlich zugänglichen Bereichen weiterhin eine Maskenpflicht für Erwachsene (zum Beispiel für Eltern beim Bringen oder Abholen) und Jugendliche ab 12 Jahren. Neu regeln die Schutzkonzepte der Einrichtungen, ob und wann Betreuungspersonen eine Maske tragen müssen. Der Kanton empfiehlt das Tragen von Masken in den Innenräumen und die Dokumentation von Ausnahmen. 


Gesundheitsschutz sichergestellt

Weiterhin bestehen bleibt das Angebot für das regelmässige «Breite Testen Baselland» an den Schulen und in Betreuungseinrichtungen. Lehr- und Betreuungspersonen hatten ausserdem am vergangenen Wochenende die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

Für Rückfragen:
– Roman Häring, Informationsdienst Kantonaler Krisenstab, roman.haering@bl.ch, Tel.: 061 552 71 02

 

 

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