Bürgerrat Matthias Häfelfinger hat sich bereit erklärt, in der kommenden Amtsperiode vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 neu das Präsidium des Bürgerrates Wintersingen zu führen.
Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 4 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Wintersingen auf die Urnenwahl verzichtet werden. Die Geschäftsprüfungskommission Wintersingen, als Erwahrungsinstanz und die Gemeindekanzlei Wintersingen haben den Wahlvorschlag in Bezug auf Formerfordernisse, Wählbarkeit des Kandidaten und Gültigkeit der Unterschriften geprüft und in Ordnung befunden.
Der Vorgeschlagene, Matthias Häfelfinger, wird von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) Wintersingen mit Schreiben vom 27. Mai 2020 in Siller Wahl als gewählt erklärt.
Der auf den 28. Juni 2020 angesetzte Wahlgang wird widerrufen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.