Allgemein

Coronavirus; Informationen betreffend Durchführung von Beerdigungen

Datum
25.03.2020

Gemäss Informationen der Kirchgemeinden und der Stadtgärtnerei Basel-Stadt am Freitag, 20.03.2020 und so auch in unserem Info-Blatt 3 kommuniziert,  wurden die Anzahl Personen an Beerdigungen auf 5 Personen (inkl. Pfarrperson) beschränkt. 

Im Schreiben des Regierungsrates BL vom 24.03.2020 wird nun informiert: 

  • Beerdigungen im engen Familienkreis dürfen nach wie vor stattfinden. Gemäss Art. 6 Abs. 1 der COVID-19-Verordnung 2 ist die Durchführung von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind unter anderem Beerdigungen im engen Familienkreis (Art. 6 Abs. 3 Buchstabe I COVID-19-Verordnung 2).
  • Das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen ist nicht auf Beerdiungen anwendbar. Da Beerdigungen nicht als Ansammlung, sondern als Veranstaltung gelten. Eine Beerdigung ist zwar auf den engsten Familienkreis zu beschränken, dieser kann aber nach je nach Umständen 10 - 20 Personen umfassen. Selbstverständlich sind die Vorgaben des BAG zur Hygiene und zum Social Distancing einzuhalten. Besonders gefährdete Personen (Risikogruppen) sollten nicht an der Beerdigung teilnehmen.

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