Datum
15.04.2020
Für die Dauer der ausserordentlichen Lage bis längstens zum 31. August 2020 regelt der Kanton Basel-Landschaft die familien- und schulergänzende Betreuung. Der Regierungsrat hat dazu zwei Notverordnungen verabschiedet. Die Elternbeiträge sind nicht geschuldet, wenn die Kinder nicht betreut werden. Der Kanton finanziert diese Ausfälle zu 80 Prozent vor und belastet sie den Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2023 gemäss Aufgabenteilung.
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