Allgemein

Gesucht: Mitglied in die Sozialhilfebehörde

Datum
21.09.2026

Per 1. Januar 2027 ist ein Sitz in der Sozialhilfebehörde der Gemeinde Wintersingen neu zu besetzen. 

Gemäss Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wintersingen werden die Mitglieder der Sozialhilfebehörde an der Urne gewählt. Der Gemeinderat hat die Wahl, gestützt auf § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, auf den eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 29. November 2026 festgelegt. Eine allfällige Nachwahl findet am 28. Januar 2027 statt. 

Interessierte Personen melden sich bitte auf der Gemeindeverwaltung, gemeinde@wintersingen.ch, Telefon: 061 976 96 50.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

Öffnungszeiten

Schalterstunden
Montag   18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

Gemeindeverwaltung ferienhalber geschlossen vom Montag, 5. Oktober 2026 bis Sonntag, 11. Oktober 2026.

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.