Per 1. Januar 2027 ist ein Sitz in der Sozialhilfebehörde der Gemeinde Wintersingen neu zu besetzen.
Gemäss Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wintersingen werden die Mitglieder der Sozialhilfebehörde an der Urne gewählt. Der Gemeinderat hat die Wahl, gestützt auf § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, auf den eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 29. November 2026 festgelegt. Eine allfällige Nachwahl findet am 28. Januar 2027 statt.
Interessierte Personen melden sich bitte auf der Gemeindeverwaltung, gemeinde@wintersingen.ch, Telefon: 061 976 96 50.
