Allgemein

Generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk

Datum
27.07.2022

Der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft hat am 18. und 25. Juli 2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter) verfügt. Zugleich mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.

Aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit und fehlenden Niederschläge ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern per sofort und bis auf Widerruf auf dem gesamtem Gemeindegebiet absolut verboten und die Ausnahmeregelung gemäss § 10 des Polizeireglements der Gemeinde Wintersingen wird vorübergehend ausser Kraft gesetzt.

Zudem bittet der Gemeinderat darum, weiterhin die Vorschriften des Kantonalen Führungsstabs Basel-Landschaft zu beachten:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt auch für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen

Kontakt

Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch

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