Datum
18.11.2021
Forderungen an die Gemeinde sind bis spätestens Dienstag, 30.11.2021 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für später eingegangene Rechnungen muss bei der Auszahlung mit Verzögerungen gerechnet werden.
Forderungen an die Gemeinde sind bis spätestens Dienstag, 30.11.2021 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für später eingegangene Rechnungen muss bei der Auszahlung mit Verzögerungen gerechnet werden.
Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen
Tel.: 061 976 96 50
Fax: 061 976 96 51
gemeinde@wintersingen.ch
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Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr
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