Allgemein

Erwahrung der Nachwahl vom 30.06.2024

Datum
30.07.2024

Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 30.06.2024 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Nachwahl vom 30.06.2024 an seiner Sitzung vom 22.07.2024 erwahrt.

In die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Wintersingen für die Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 wurde gewählt:  Wagner Doris mit 58 Stimmen

Es gilt das relative Mehr. 

Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.

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