Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 14.06.2026 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 14.06.2026 an seiner Sitzung erwahrt.
In das Wahlbüro Wintersingen für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2028 wurde gewählt:
Larissa Rickli (223 Stimmen). Absolutes Mehr: 118.
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.
